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   FG Münster, 25.02.1998 - 7 K 5197/96 E   

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https://dejure.org/1998,37631
FG Münster, 25.02.1998 - 7 K 5197/96 E (https://dejure.org/1998,37631)
FG Münster, Entscheidung vom 25.02.1998 - 7 K 5197/96 E (https://dejure.org/1998,37631)
FG Münster, Entscheidung vom 25. Februar 1998 - 7 K 5197/96 E (https://dejure.org/1998,37631)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 04.07.1990 - GrS 1/89

    Vorauszahlungen und Bauunternehmerkonkurs

    Auszug aus FG Münster, 25.02.1998 - 7 K 5197/96
    Führen die Aufwendungen nicht zum beabsichtigten Erfolg, bleibt hiervon ihre Abziehbarkeit als WK unberührt (vgl. Beschluß des Großen Senats des BFH vom 04.07.1990 GrS 1/89, BStBl. II 1990, 830, 836 unter C III 2. a - Aufwendungen für ein Bauvorhaben vor Konkurs des Bauunternehmers -).
  • BFH, 29.06.1984 - VI R 34/82

    Nachträgliche bekanntgewordene Tatsachen - Nachträgliche bekanntgewordene

    Auszug aus FG Münster, 25.02.1998 - 7 K 5197/96
    Diese Aufwendungen sind grundsätzlich WK im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG, wenn das berufliche Fortkommen in Form der Erlangung einer besser bezahlten Stellung vom Erwerb des Führerscheins der Klasse 2 abhängig ist (vgl. BFH Urteil vom 29.06.1984 VI R 34/82, BStBl. II 1984, 694).
  • BFH, 20.02.1969 - IV R 119/66

    Ausgaben eines Bilanzbuchhalters - Büro eines Steuerberaters - Teilnahme an

    Auszug aus FG Münster, 25.02.1998 - 7 K 5197/96
    Grundsätzlich geht die Rechtsprechung, wie auch der erkennende Senat, davon aus, daß Kosten für den Erwerb des Führerscheins der Klasse 3 heute zu den nicht abzugsfähigen Kosten der Lebensführung gehören (§ 12 Nr. 1 EStG - vgl. bereits BFH Urteil vom 20.02.1969 IV R 119/66, BStBl. II 1969, 433).
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